Christliches Friedhofswesen in der Ev. Kirchengemeinde Gronau:


Ev. Waldfriedhof Gronau


Alter Ev. Friedhof Gronau

 

Ev. Friedhof Epe

Abschieds- und Trauergottesdienste, Bestattung

 

Was tun im Trauerfall?

 

Neben der Kontaktaufnahme mit einem Bestattungshaus, das in vielen Fragen weiterhilft, sollte zeitnah Kontakt zur Kirche aufgenommen werden, vor allem dann, wenn eine Pfarrerin oder Pfarrer bzw. eine Prädikantin oder ein Prädikant den Abschieds- bzw. Trauergottesdienst gestalten soll.

 

Ein Telefonat reicht zunächst aus, in dem erste Fragen beantwortet werden und zwei Termine abgestimmt werden:

 

   a)    Termin für ein Trauergespräch, das einerseits der Vorbereitung des Gottesdienstes dient und andererseits zugleich seelsorglich-vertraulich
           ausgerichtet ist, so dass auch Raum gegeben ist, über das zu sprechen, was bewegt, was weinen lässt, was den Abschied konkret prägt . . .
           Sprechen kann helfen, und in der Regel hilft es auch, über das zu sprechen, was auf dem Herzen liegt . . . Dies bleibt natürlich vertraulich.

   b)    Termin für den Trauer- und Abschiedsgottesdienst – in Abstimmung mit dem Bestattungshaus und mit dem jeweiligen Friedhof.

Auch vor dem Tod kann bereits Kontakt zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer aufgenommen werden. Dann kann auch die/der Sterbende begleitet werden, ebenso die Angehörigen.

 

Wo findet der kirchliche Trauer- und Abschiedsgottesdienst statt?

 

Bevorzugt in der Kapelle auf dem jeweiligen Friedhof. Dann ist eine ungestörte Einheit gegeben zwischen dem ersten Teil in der Kapelle, dem zweiten Teil als gemeinsamen Gang zum Grab und der Beisetzung in der jeweiligen Grabstelle auf dem Friedhof.

 

Wenn eine Friedhofskapelle deutlich zu klein ist, kann in Absprache mit uns als Kirchengemeinde der Gottesdienst in der Ev. Stadtkirche Gronau bzw. in der Ev. Kirche Epe stattfinden, damit nicht zu viele Menschen draußen vor der Tür stehen und „in zweiter Reihe“ Abschied nehmen müssen.

 

Muss in einem kirchlichen Trauer- und Abschiedsgottesdienst gesungen werden?

 

Nein. Obwohl der Gesang, konkret der Gemeindegesang, eigentlich zu jedem Gottesdienst mit dazugehört. Die Gemeinde singt selbst, das ist ein genuiner Grundgedanke des christlichen Gottesdienstes, den alle Anwesenden gemeinsam feiern – durch gemeinsamen Gesang, durch gemeinsames Gebet (Vater unser), durch gemeinsames Hören auf Gottes Wort . . . Dieses Miteinander stärkt das Gemeinschaftsgefühl, das tröstend wirken kann.

 

Natürlich ist uns bewusst, dass die Tradition des gemeinsamen Gesangs stark nachlässt. Entsprechend ist auch solistischer Gesang möglich – durch eine/n Sänger*in live oder durch Einspielung von Liedern mittels moderner Technik. Dabei können auch nichtkirchliche Lieder ausgewählt werden, zum Beispiel modernere Abschieds- und Trauerlieder wie u.a. bekannte Lieder, von denen viele wirklich sehr, sehr gut sind:

 

   -     Geboren um zu leben (Unheilig)

   -     An deiner Seite (Unheilig)

   -     So wie du warst (Unheilig)

   -     Mensch (Herbert Grönemeyer)

   -     Niemals geht man so ganz (Trude Herr)

   -     Wenn du gehst (Johannes Oerding)

   -     Deine Liebe bleibt für immer (Maria Wegener)

   -     Ich wünsch‘ dir „Gute Reise!“ (Jan & Jascha)

   -     Im Himmel geht es weiter (Matthias Reim)

   -     Meine Zeit mit dir (Horst Frank)

   -     Der letzte Traum (Tony Marshall)

   -     Mögen Engel dich begleiten (z.B. Lila, Trauerversion)

   -     Halleluja (z.B.Lila, Trauerversion)

   -     . . .

 

Lieblingslieder der bzw. des Verstorbenen sind auch möglich, aber da sollte im Gespräch genauer hingeschaut werden. Mitunter passen Lieblingslieder nicht zur Situation des Abschieds und zur Trauer. Deshalb ist hier besondere Sensibilität gefragt.

 

Wie finde ich ein passendes Grab?

Unsere Friedhofsverwaltung im Walter-Thiemann-Haus, auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nach Terminabsprache für Sie zugänglich, berät auch über die unterschiedlichen Grabarten. Mit unseren Friedhofsgärtnern können Sie direkt auf dem Friedhof schauen, wo ein schöner Platz möglich ist . . .

 

Was kostet der kirchliche Dienst?

 

Der Dienst einer Pfarrerin und eines Pfarrers, einer Diakonin und eines Diakons, ist kostenfrei. Auch die Dienste von Prädikantinnen und Prädikanten, früher Laienprediger*innen genannt. Das gilt für alle Amtshandlungen, die für Gemeindeglieder eine „Ehrensache“ der Kirche sind.

Allerdings fallen bei einer Bestattung auf einem Friedhof, ganz gleich auf welchem, Gebühren an, die gemäß einer Friedhofsgebührensatzung, offiziell genehmigt, erhoben werden müssen. Dies ist unabhängig davon, wer den Abschieds- bzw. Trauergottesdienst gestaltet.


Ich habe weitere Fragen!?

 

Ihre weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

 

Ansprechpartner*innen:

 

Friedhofsverwaltung:                                       Friedhofsleitung:

         Frau Katja Gröning,                                    Herr Heiko Schildkamp,
    Tel.: 02562/712319,                                         Tel: 02562/22065,
Mail: friedhofsverwaltung.gronau@ekvw.de    Mail: friedhofsleitung.gronau@ekvw.de

Vorsitzender des presbyterialen Friedhofsausschusses:
Pfarrer Uwe Riese,
Tel.: 02562/97739,
Mail: uwe.riese@ekvw.de