Taufe

 

Was ist die Taufe und wie geht sie vonstatten?

 

Die Taufe wird im und auf den Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes gemäß biblischem Auftrag Jesu trinitarisch vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen.

 

Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft.

 

Nur eine im und auf den Namen des dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern (in der Regel zwei) Pat*innen bestellt, die selbst getauft und konfirmiert bzw. gefirmt, selbstredend auch Kirchenmitglied sein müssen.

 

Kann die Taufe ungültig werden?

 

Nein! Sie ist ein Sakrament, zu dem der getaufte Mensch seine Beziehung verlieren kann, aber ungültig wird sie nie: Gott steht zu ihr, zu seinem Segen und zu seinem Wort!

 

Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die oder in eine andere Kirche eintritt. (Ausnahmen stellen in der Regel Gemeinden dar, die aus theologischen Gründen die Kindertaufe ablehnen und auf allein auf die Erwachsenen-/Bekenntnistaufe respektieren. In Kindertagen nicht getaufte Menschen können auch in unserer westfälischen Landeskirche als Erwachsene getauft werden. Für die Taufe, für den Glauben gibt es keine Altersbeschränkung.)

 

Wo findet eine Taufe statt?

 

Die Taufe wird in aller Regel in einem Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. Wir bieten „spezielle“ Taufgottesdienste an: Gottesdienste, die allein die Taufe in den Mittelpunkt stellen und moderner, lockerer gestaltet werden. Damit wird die Taufe mehr gewürdigt, ebenso das Anliegen der Eltern und der Tauffamilien in Gänze.

 

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jede/r Christ*in taufen, sofern sie es sich zutraut, auf und im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes trinitarisch zu taufen. Dies muss dann durch kundige Taufzeug*innen bezeugt, sprich bestätigt werden.  -  Diese „Nottaufe", zulässig nur in bedrohlichen Ausnahmesituationen, ist danach der zuständigen Kirchengemeinde offiziell anzuzeigen.

 

Wer kann getauft werden?

 

Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft, manchmal auch schon ältere. Aber auch Erwachsene werden getauft.

 

Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Pat*innen, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Das getaufte Kind holt seinen Taufunterricht nach, konkret im Konfirmand*innen-Unterricht, und entscheidet sich dann selbst mit dem eigenen Ja oder Nein zur Taufe und zum Glauben . . .

 

Der Erwachsenen-/Bekenntnistaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.

 

Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?

 

Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur dann getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adop-tionsverfahren das Jugendamt sein. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.

 

Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

 

Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:

 

  1.   Das Presbyterium muss zustimmen.

  2.  Anstelle der Eltern werden evangelische Christinnen und Christen benannt, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes
       sorgen.

 

Was ist bei der Taufe von Kindern zu beachten, für die das Sorgerecht bei beiden geschiedenen Elternteilen liegt?


Hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Sorgerecht. Also müssen beide Elternteile gefragt werden und einverstanden sein. Eine Taufe gegen den fehlenden Willen des zweiten Sorgeberechtigten führt auf Antrag zur Rücknahme der Mitgliedschaft des getauften Kindes in der Gemeinde, nicht aber zur Rücknahme der Taufe, die nicht ungeschehen gemacht werden kann.

Die Verweigerung einer Taufe ist aber nicht freie Entscheidung des zweiten Elternteils, sondern kann nur mit dem gewichtigen Argument „Schaden für das Wohl des Kindes" begründet werden. Eine solche Begründung muss überzeigend sein. Die verweigerte Zustimmung wird im Streitfall meist durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden.

 

Wer kann Patin bzw. Pate werden?


Patinnen und Paten sollen der evangelischen Kirche angehören und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sein, sie müssen Glieder der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe (Magdeburger Erklärung) unterzeichnet haben.

Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.

 

 

Wie viele Patinnen und/oder Paten sind nötig?


In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt. Wenn die Eltern nicht geeignete Patinnen oder Paten benennen können, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer sie dabei unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn keine geeigneten Patinnen oder Paten gefunden werden können.

 

Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.

 

Kann eine Patenschaft aufgelöst werden?


Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht werden. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt, das gottesdienstlich übertragen wird, folglich bestehen bleibt.

 

Können Paten oder Patinnen nachträglich benannt und in das Kirchenbuch eingetragen werden?


Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten oder eine Patin nachzubenennen. Das ist nicht möglich; denn zum Patenamt gehört die Taufzeugenschaft.  Dennoch können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg begleiten, wenn die Eltern dies wünschen, aber nicht als Patin oder Pate.

 

Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?


Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden,

 

   ·    wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören;

   ·    wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist;

   ·    wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Pat*innen bestellt werden und für die
        evangelische Erziehung mitsorgen.

 

Gibt es eine ökumenische Taufe?


Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Glaubensgemeinschaft ist, erfolgt sie im-mer innerhalb einer Konfession.

 

Quelle: Evangelische Kirche von Westfalen (www.evangelisch-in-westfalen.de)

 

 

Trauung in der Kirche

 

Wenn zwei Menschen sich gefunden haben, dann möchten sie vielleicht kirchlich heiraten. Es ist ihnen wichtig, sich für ihr Liebesglück bei Gott zu bedanken und ihr Ja zueinander unter Gottes Segen zu stellen.

 

Naturgemäß stellen sich Fragen. Einige möchten wir hier beantworten.

 

Wenn Sie einen Traugottesdienst in unserer Gemeinde möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrer Pfarrerin bzw. zu Ihrem Pfarrer des jeweiligen Pfarrbezirks auf und melden dort Ihre Trauung an. Sie erhalten in einem ersten Telefonat erste wichtige Informationen zur kirchlichen Trauung und auch, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

Voraussetzung einer kirchlichen Trauung ist die  standesamtliche Hochzeit! Zumindest einer der Brautleute muss evangelisch und Gemeindeglied sein, der andere sollte einer christlichen Kirche angehören. Hierzu informiert Sie Ihre Gemeindepfarrerin bzw. Ihr Gemeindepfarrer gerne fallbezogen.

 

In einem späteren persönlichen Gespräch (Traugespräch) wird Ihr Traugottesdienst dann gemeinsam mit Ihnen vorbereitet: Der gottesdienstliche Ablauf wird detailliert durch-gesprochen, Lieder ausgewählt, die Frage nach dem Einzug der Braut oder des Brautpaares beantwortet und ebenso die mögliche Mitgestaltung der Trauung erörtert . . .

 

Wie gehen Sie am besten vor?

 

In Stichworten kurz zusammengefasst:

1.   Telefonat mit der/dem Pfarrer*in Ihres Pfarrbezirks in Ihrer Kirchengemeinde.  -  Dort erfolgt eine Anmeldung der Trauung, das heißt im
      Wesentlichen die Terminabstimmung inkl. Uhrzeit und Ortswahl (welche Kirche?). Meist werden auch schon die notwendigen Daten
      aufgenommen und eine erste Beratung durchgeführt, bestehende Fragen beantwortet . . .

2.   Traugespräch vis à vis

3.   Trauung

 

Können Sie Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

 

Sie sollten einen Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin absprechen. In aller Regel lassen sich Wunschtermine erfüllen. Es kommt aber vor, dass an einem Tag, meist an Samstagen im Sommer, mehrere Brautpaare sich trauen lassen möchten. Das schränkt die freie Terminwahl dann ein.

 

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und was kostet das?

 

Besonderer Blumenschmuck ist in einem bestimmten Rahmen möglich, aber alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst  - ganz im Sine Ihres Geschmacks, passend zum Kirchraum -  organisieren.

 

Dürfen während des Gottesdienstes fotografiert oder/und gefilmt werden?

 

Das Filmen und Fotografieren sollte diskret erfolgen, möglichst unbemerkt im Hintergrund. Um ganz sicher zu gehen, sprechen Sie vorher mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

 

Strenggenommen: Nein. Aber wenn ein/e Partner*in evangelisch, die/der andere katholisch ist, dann kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer evangelischen Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt, weil beide Konfessionen liturgisch beteiligt sind.

 

Können auch gleichgeschlechtliche Paare sich kirchlich trauen lassen?

 

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine längere Zeit darüber intensiv beraten und über mehrere Schritte folgende Änderung der Trauordnung (Kirchengesetz über die Ordnung der Trauung in der EKvW) auf ihrer Landessynode im Jahre 2019 beschlossen: „Die bisher getrennten gottesdienstlichen Handlungen "Trauung", "Segnungsgottesdienst für Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft"  und "gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen" [werden] unter dem Begriff und der Sache der Trauung zusammengefasst.“

 

Ergebnis: So wird nun auch in unserer Landeskirche, d.h. in der EKvW, ALLEN Paaren mit zumindest einer/m evangelischen Ehepartner*in, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind, eine kirchliche Trauung angeboten, ohne dass Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit gemacht werden.

 

Begründung:

 

1.  „Die evangelische Kirche will keinen Menschen aufgrund biologischer Merkmale oder sexueller Prägungen aus dem gemeinschaftlichen
     Leben ausgrenzen, sondern vielmehr öffentlich anerkannte und bejahte Wege zu einer verbindlichen und verantworteten
     Lebensgemeinschaft öffnen.“

2.  „Die eheliche Gemeinschaft beruht auf der freien Entscheidung füreinander und benötigt zu ihrem Schutz rechtliche und institutionelle
     Ordnungen, wie sie in der standesamtlichen Eheschließung gegeben sind. Diese standesamtliche Eheschließung wird von der Kirche
     gottesdienstlich in der kirchlichen Trauung begleitet. Das dahinterstehende Verständnis der Ehe ist das einer personalen Gemeinschaft,
     die von Liebe, Vertrauen, Treue, Dauerhaftigkeit und gegenseitiger Verantwortung geprägt ist. Der im Traugottesdienst zugesprochene
     Segen stellt ein Paar in der Öffentlichkeit der Gemeinde in das Kraftfeld göttlicher Lebensfülle.“

 

 

 

Christliches Friedhofswesen in der Ev. Kirchengemeinde Gronau:


Ev. Waldfriedhof Gronau


Alter Ev. Friedhof Gronau

 

Ev. Friedhof Epe

Abschieds- und Trauergottesdienste, Bestattung  

Was tun im Trauerfall?

 

Neben der Kontaktaufnahme mit einem Bestattungshaus, das in vielen Fragen weiterhilft, sollte zeitnah Kontakt zur Kirche aufgenommen werden, vor allem dann, wenn eine Pfarrerin oder Pfarrer bzw. eine Prädikantin oder ein Prädikant den Abschieds- bzw. Trauergottesdienst gestalten soll.

 

Ein Telefonat reicht zunächst aus, in dem erste Fragen beantwortet werden und zwei Termine abgestimmt werden:

 

   a)    Termin für ein Trauergespräch, das einerseits der Vorbereitung des Gottesdienstes dient und andererseits zugleich seelsorglich-vertraulich
           ausgerichtet ist, so dass auch Raum gegeben ist, über das zu sprechen, was bewegt, was weinen lässt, was den Abschied konkret prägt . . .
           Sprechen kann helfen, und in der Regel hilft es auch, über das zu sprechen, was auf dem Herzen liegt . . . Dies bleibt natürlich vertraulich.

   b)    Termin für den Trauer- und Abschiedsgottesdienst – in Abstimmung mit dem Bestattungshaus und mit dem jeweiligen Friedhof.

Auch vor dem Tod kann bereits Kontakt zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer aufgenommen werden. Dann kann auch die/der Sterbende begleitet werden, ebenso die Angehörigen.

 

Wo findet der kirchliche Trauer- und Abschiedsgottesdienst statt?

 

Bevorzugt in der Kapelle auf dem jeweiligen Friedhof. Dann ist eine ungestörte Einheit gegeben zwischen dem ersten Teil in der Kapelle, dem zweiten Teil als gemeinsamen Gang zum Grab und der Beisetzung in der jeweiligen Grabstelle auf dem Friedhof.

 

Wenn eine Friedhofskapelle deutlich zu klein ist, kann in Absprache mit uns als Kirchengemeinde der Gottesdienst in der Ev. Stadtkirche Gronau bzw. in der Ev. Kirche Epe stattfinden, damit nicht zu viele Menschen draußen vor der Tür stehen und „in zweiter Reihe“ Abschied nehmen müssen.

 

Muss in einem kirchlichen Trauer- und Abschiedsgottesdienst gesungen werden?

 

Nein. Obwohl der Gesang, konkret der Gemeindegesang, eigentlich zu jedem Gottesdienst mit dazugehört. Die Gemeinde singt selbst, das ist ein genuiner Grundgedanke des christlichen Gottesdienstes, den alle Anwesenden gemeinsam feiern – durch gemeinsamen Gesang, durch gemeinsames Gebet (Vater unser), durch gemeinsames Hören auf Gottes Wort . . . Dieses Miteinander stärkt das Gemeinschaftsgefühl, das tröstend wirken kann.

 

Natürlich ist uns bewusst, dass die Tradition des gemeinsamen Gesangs stark nachlässt. Entsprechend ist auch solistischer Gesang möglich – durch eine/n Sänger*in live oder durch Einspielung von Liedern mittels moderner Technik. Dabei können auch nichtkirchliche Lieder ausgewählt werden, zum Beispiel modernere Abschieds- und Trauerlieder wie u.a. bekannte Lieder, von denen viele wirklich sehr, sehr gut sind:

 

   -     Geboren um zu leben (Unheilig)

   -     An deiner Seite (Unheilig)

   -     So wie du warst (Unheilig)

   -     Mensch (Herbert Grönemeyer)

   -     Niemals geht man so ganz (Trude Herr)

   -     Wenn du gehst (Johannes Oerding)

   -     Deine Liebe bleibt für immer (Maria Wegener)

   -     Ich wünsch‘ dir „Gute Reise!“ (Jan & Jascha)

   -     Im Himmel geht es weiter (Matthias Reim)

   -     Meine Zeit mit dir (Horst Frank)

   -     Der letzte Traum (Tony Marshall)

   -     Mögen Engel dich begleiten (z.B. Lila, Trauerversion)

   -     Halleluja (z.B.Lila, Trauerversion)

   -     . . .

 

Lieblingslieder der bzw. des Verstorbenen sind auch möglich, aber da sollte im Gespräch genauer hingeschaut werden. Mitunter passen Lieblingslieder nicht zur Situation des Abschieds und zur Trauer. Deshalb ist hier besondere Sensibilität gefragt.

 

Wie finde ich ein passendes Grab?

Unsere Friedhofsverwaltung im Walter-Thiemann-Haus, auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nach Terminabsprache für Sie zugänglich, berät auch über die unterschiedlichen Grabarten. Mit unseren Friedhofsgärtnern können Sie direkt auf dem Friedhof schauen, wo ein schöner Platz möglich ist . . .

 

Was kostet der kirchliche Dienst?

 

Der Dienst einer Pfarrerin und eines Pfarrers, einer Diakonin und eines Diakons, ist kostenfrei. Auch die Dienste von Prädikantinnen und Prädikanten, früher Laienprediger*innen genannt. Das gilt für alle Amtshandlungen, die für Gemeindeglieder eine „Ehrensache“ der Kirche sind.

Allerdings fallen bei einer Bestattung auf einem Friedhof, ganz gleich auf welchem, Gebühren an, die gemäß einer Friedhofsgebührensatzung, offiziell genehmigt, erhoben werden müssen. Dies ist unabhängig davon, wer den Abschieds- bzw. Trauergottesdienst gestaltet.


Ich habe weitere Fragen!?

 

Ihre weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

 

Ansprechpartner*innen:

 

Friedhofsverwaltung:                                       Friedhofsleitung:

         Frau Katja Gröning,                                    Herr Heiko Schildkamp,
    Tel.: 02562/712319,                                         Tel: 02562/22065,
Mail: friedhofsverwaltung.gronau@ekvw.de    Mail: friedhofsleitung.gronau@ekvw.de

Vorsitzender des presbyterialen Friedhofsausschusses:
Pfarrer Uwe Riese,
Tel.: 02562/97739,
Mail: uwe.riese@ekvw.de